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5 Jahre Küchenvollschutz

Das Rundum-sorglos-Paket für Deine Küche! 5 Jahre Garantie auf alle Teile Deiner Kücheneinrichtung* – Möbelelemente und Elektrogeräte.

5 Jahre Küchenvollschutz

Das Rundum-sorglos-Paket für Deine Küche: Genieße 5 Jahre Garantie auf alle Kücheneinrichtungsteile, damit Du Dich entspannt zurücklehnen und Deine neue Küche sorgenfrei genießen kannst.*

Sorgenlos genießen: Dein Vollschutz für die Küche


Freu Dich auf die neue Küche und entspann Dich dabei komplett – mit unserem Rundum-sorglos-Paket. Du erhältst 5 Jahre Garantie auf alle Kücheneinrichtungsteile, sowohl auf die Möbelelemente als auch auf die Elektrogeräte. Dazu gehören Einbauschränke, Schubladen, Arbeitsplatten und fest installierte Geräte wie Kühlschränke, Backöfen und Geschirrspüler. Sollten Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler auftreten, übernimmt der Garantiegeber die Reparaturkosten oder den Austausch mit Neuteilen. Mit diesem umfassenden Schutz bist Du bestens abgesichert und kannst Deine neue Küche unbeschwert genießen.
 

Vorteile des Küchenvollschutzes: Alles aus einer Hand

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Volle Kostenübernahme
  • Einsatz der Werkskundendienste
  • Übernahme aller Kosten der Fehlerbeseitigung (Montage, Anfahrt, Arbeitszeit)
  • Austausch von Korpussen und Fronten (Holz)
  • Austausch von Arbeitsplatten (Holz, Granit, Marmor, Silestone, Glas, Edelstahl)
  • Austausch von Griffen und Spülen
  • Austausch von beweglichen Teilen (Schubladensysteme, Scharniere, Führungsschienen, Beschläge)
  • Austausch von Sockelleisten
  • Abdeckung von Schäden durch Konstruktions-, Hersteller- und Produktionsfehler

 

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Service-Hotline: +49 6103 391 780
Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,60 €/Min.

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Wir sind für Dich da! Im Küchenstudio, Online oder bei Dir zu Hause. Melde Dich gerne bei uns und wir finden die passende Lösung für Dich und Deine Küchenplanung!

Unser Service-Angebot: Finanzierung & Garantie

Ansicht:

* Gegen Aufpreis. Der Küchen-Vollschutz umfasst eine 5-Jahres-Garantie auf alle Kücheneinrichtungsteile (z. B. Einbauschränke, Schubladen, Arbeitsplatten und fest installierte neue Elektroeinbau- und Standgeräte (z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Backöfen, Geschirrspüler)), die in der Garantieurkunde aufgeführt werden. Der Garantiegeber ersetzt nach Maßgabe der Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur oder den Austausch durch Neuteile der Kücheneinrichtung bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-, Fabrikations-, Guss oder Materialfehler zurückzuführen sind. Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Es gelten die Garantiebedingungen des Garantiegebers. Wir informieren Dich hierzu gern in unserem Küche&Co-Studio.